___ verwertet. In der Folge war es die Beschwerdeführerin, welche das Fahrzeug von der Konkursmasse gekauft hatte (vgl. E-Mail Notariat, Grundbuch- und Konkursamt M.________ vom 11. Januar 2019, pag. 12 230 044 f.). Fraglich ist hierbei, ob sie dies mit eigenen Vermögenswerten getan hat, was die Formulierung „zurückerhalten" erklären würde. Dies ist aber nicht weiter von Interesse. Relevant ist der Kauf des Fahrzeugs in anderer Hinsicht: Die Angaben des Beschuldigten, die Schatulle habe sich eventuell im Mercedes-Benz L.________ befunden, würden zwangslos erklären, weshalb sie kurze Zeit nach dem Kauf des Fahrzeuges Anspruch auf die Uhr „F.________" (Ass-Nr. 1571) erhoben hat resp.