Erst nachdem sie im Herbst diesen Jahres die Gegenstände noch einmal an sich genommen hatte bzw. die Schatulle auch öffnete, bemerkte sie, dass sich die Uhr dort nicht mehr befindet. Sie hat deshalb die Überprüfung noch einmal aufgenommen und musste feststellen, dass sich die Uhr offensichtlich bei den beschlagnahmten Gegenständen befindet. Vor diesem Hintergrund nahm sie Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und bat um Rückgabe der Uhr. Soweit in den Akten vermerkt ist, dass weitere Gegenstände meiner Mandantin zurückgegeben worden sind, trifft dies nicht zu. Bis auf den oben erwähnten Pkw ist meiner Mandantin nichts zurückgegeben worden.