Meiner Mandantin ist zunächst auch nicht aufgefallen, dass sich die Uhr überhaupt bei den beschlagnahmten Gegenständen befand. Dieser Umstand ist auch deshalb in Vergessenheit geraten, da sie - ohne bisher die Uhrenschatulle geöffnet zu haben - davon ausgegangen war, dass sich darin auch weiterhin die Uhr befindet. Dass sie die Uhr mit in die Schweiz genommen hat, ist bei meiner Mandantin völlig in Vergessenheit geraten. Erst nachdem sie im Herbst diesen Jahres die Gegenstände noch einmal an sich genommen hatte bzw. die Schatulle auch öffnete, bemerkte sie, dass sich die Uhr dort nicht mehr befindet.