_ war meine Mandantin nicht informiert. Nachdem Durchsuchungen und Sicherstellungen erfolgten, richtete sich der Fokus der Interessen meiner Mandantin zunächst auf die Herausgabe der [richtig: des] in ihrem Eigentum stehenden Pkw[s]. Dessen Rückgabe an meine Mandantin fand erst im Mai 2018 statt. Im Zuge der langen Auseinandersetzung um Rückgabe des Pkw[s] sind andere Dinge, die sich noch im beschlagnahmten Gut befanden und befinden, in Vergessenheit geraten. Meiner Mandantin ist zunächst auch nicht aufgefallen, dass sich die Uhr überhaupt bei den beschlagnahmten Gegenständen befand.