3 Alleine aus dem Besitz dieser Gegenstände wie auch des Zertifikates ist bereits ableitbar, dass meine Mandantin auch zuvor schon im Eigentum der Uhr stand. Im fraglichen Zeitraum hielt sich meine Mandantin in der Schweiz auf. Von den strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. strafrechtlichen Maßnahmen gegen Herrn A.________ war meine Mandantin nicht informiert.