3.2 Die Beschwerdeführerin macht in ihrer persönlichen Eingabe geltend, die beschlagnahmte Uhr «F.________» (Ass.-Nr. 1571) sei ihr herauszugeben, da sie daran Eigentum habe. Durch ihren Rechtsvertreter lässt sie zum näheren Erwerb der Uhr zudem Folgendes ausführen: Der am 29. Juni 2001 verstorbene Vater meiner Mandantin, Herr I.________, erwarb die Uhr auf der Basler Uhrenmesse im Frühjahr 2001. Der Vater meiner Mandantin verstarb dann im Juni 2001. Ca. 1 Monat vor dem Tode des Vaters meiner Mandantin bat dieser meine Mandantin zu sich. Bei diesem Treffen schenkte er die Uhr meiner Mandantin als ein Erinnerungsstück.