Mehr als 4 Jahre nach der Hausdurchsuchung/Sicherstellung und rund 3 Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses ersuchte C.________ gemäss Schreiben vom 12. September 2018 (pag. 14 990 001 f.) erstmals um Herausgabe der Uhr „F.________" (Ass-Nr. 1571). Dem Schreiben wurde ein eingescanntes/kopiertes/fotografiertes o.ä. Zertifikat der Uhr beigelegt. Mit Schreiben vom 20. September 2018 wurde dem Ersuchen um Herausgabe aufgrund fehlender Hinweise auf ein Eigentumsrecht von C.________ an der besagten Uhr nicht entsprochen (pag. 14 990 003). Mit Schreiben vom 15. November 2018 erneuerte C.______