Am 18. Juli 2014 (richtig: 6. Oktober 2015) wurden die verbliebenen sichergestellten Gegenständen beschlagnahmt und gemäss Einverständnis des Beschuldigten die vorzeitige Verwertung angeordnet (pag. 07 011 001 ff. [richtig: pag. 07 011 014- 016]). C.________ hat sich in der Folge am 17. November 2014 schriftenpolizeilich in G.________(Adresse) angemeldet (pag. 08 001 025). Das Mietverhältnis der Liegenschaft am G.________(Adresse) wurde per 9. November 2015 aufgelöst (pag. 07 610 019). Mehr als 4 Jahre nach der Hausdurchsuchung/Sicherstellung und rund 3 Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses ersuchte C.____