2 Mit Schreiben vom 6. Juni 2014 (pag. 14 001 007) wurde der Beschuldigte über die beabsichtigte vorzeitige Verwertung der sichergestellten Gegenstände aus der Hausdurchsuchung am G.________(Adresse) informiert. Ebenfalls wurde der Beschuldigte aufgefordert anzugeben, an welchen Sicherstellungen berechtigte Rechte Dritter bestehen würden. Im Schreiben vom 20. Juni 2014 (pag.