Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 6. Dezember 2018 persönlich Beschwerde und beantragte die Herausgabe der Uhr. Am 21. Dezember 2018 zeigte Rechtsanwalt D.________ an, dass er die Vertretung der Beschwerdeführerin übernommen habe und reichte eine weitere Stellungnahme ein. Die Generalstaatsanwaltschaft betraute am 8. Januar 2019 Staatsanwalt E.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren. Dieser beantragte am 16. Januar 2019 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschuldigte reichte am 9. Januar 2018 (richtig: 2019) eine Stellungnahme ein.