Für die Beurteilung ist ein objektiver Massstab anzulegen. Mit dem Kostenentscheid darf dem Beschuldigten weder direkt noch indirekt der Vorwurf strafrechtlicher Schuld gemacht werden (Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_552/2017 vom 18. Januar 2018 E. 1.2). 4.2 Vorliegend ist vom unbestrittenen Sachverhalt auszugehen, dass die Beschwerdeführerin am fraglichen Tag in der Tiefgarage D.________ wahrnahm und in der Folge den Motor aufheulen liess, um D.________ zu verängstigen. Die Beschwerdeführerin fuhr überdies nahe an ihr vorbei.