1. Am 27. November 2018 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen versuchter Tötung, evtl. Gefährdung des Lebens ein. Sie auferlegte ihr die Verfahrenskosten von CHF 9‘450.00 und verfügte die Rückzahlung der an die amtliche Verteidigerin Rechtsanwältin C.________ ausgerichteten Entschädigung von CHF 5‘925.85 sowie die Nachzahlung der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1‘453.55. Weiter verweigerte sie ihr die Ausrichtung einer Entschädigung und Genugtuung.