Bei den Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer geht es um Vermögensdelikte zum Nachteil des Beschuldigten und von C.________. Aufgrund dieser zahlreichen Verfahren und den damit verbundenen eigens gemachten Feststellungen des Beschuldigten hatte dieser ernsthafte Gründe, sein Vorbringen, wonach es sich beim Beschwerdeführer um einen Gefährder handle, für korrekt zu halten. Er durfte dies aufgrund der Befürchtungen einer Eskalation in guten Treuen der Staatsanwaltschaft mitteilen, weil diese Behörde nebst der Kantonspolizei die für die Behandlung solcher Vorfälle zuständige Instanz ist.