es sei ihm erklärt worden, dass dem nicht so sei. Im obengenannten Schreiben an die Kantonspolizei vom 18. Januar 2016 führte der Beschuldigte aus, dass betreffend den Beschwerdeführer mit einer Eskalation zu rechnen sei sowie infolge des gesteigerten Drucks damit, dass er wieder vermehrt delinquieren werde. Im Weiteren führte der Beschuldigte aus, dass am Morgen des Tages, als er das Schreiben an die Kantonspolizei verfasst habe, ein Reifen des Personenwagens seines Klienten C.________ zerstochen worden sei und er gleich nach der Tat den Beschwerdeführer in unmittelbarer Nähe des Tatorts gesehen habe.