Ungerechtfertigte Leistungsbezüge belasten die Gemeinschaft der Versicherten und die Allgemeinheit in erheblichem Mass. Sie schmälern die finanziellen Mittel, welche der Invalidenversicherung und letztlich den Versicherten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig erhöhen sie den Bedarf an finanziellen Mitteln zur Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus und damit letztlich die Belastungen, welche die Gemeinschaft zu tragen hat (MÜLLER, Observation von IV-Versicherten: Wenn der Zweck die Mittel heiligt, in: JUSLETTER 19. Dezember 2011, Rz.