In seinem amtlich publizierten Urteil 9C_806/2016 vom 14. Juli 2017 (BGE 143 I 377) hielt das Bundesgericht – unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 61838/10 vom 18. Oktober 2016 i.S. Savjeta Vukota-Bojic gegen die Schweiz – fest, dass eine genügend klare und detaillierte gesetzliche Grundlage für eine durch die IV veranlasste Observation von Bezügern einer IV-Rente fehle. Die daraufhin vom Parlament vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG;