Dieser Rentenanspruch wurde mehrfach überprüft und bestätigt. Gemäss dem in den Akten befindlichen neurologisch-neuropsychologischen Gutachten des Inselspitals Bern vom 9. April 1997 (Beilage 3 zur Strafanzeige vom 11. Mai 2016) hat der Beschwerdeführer ein Schädel-Hirn-Trauma mit traumatischer Subarachnoidalblutung erlitten. Den Gutachtern zufolge litt der Beschwerdeführer (zumindest im damaligen Zeitpunkt) unter persistierenden Zervikozephalgien, Schwindel, Nausea und neurasthenische Beschwerden. Ferner wurde eine pathologische Traumaverarbeitung mit Pseudodemenz, reaktiver Depression und regressivem Verhalten diagnostiziert.