3. In materieller Hinsicht umstritten ist die Verwertbarkeit des durch die D.________ (IV-Behörde) veranlassten Observationsberichts (inkl. Foto- und Filmmaterial). Der für diese Frage relevante Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der Beschwerdeführer erlitt am 31. März 1995 einen Arbeitsunfall, indem er 1,2 Meter tief in einen Liftschacht fiel und dabei mit dem Hinterkopf aufschlug. Gestützt auf die Abklärungen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) sprach die IV dem Beschwerdeführer in der Folge eine ganze Rente zu. Dieser Rentenanspruch wurde mehrfach überprüft und bestätigt.