1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Strafverfahren wegen Tätlichkeiten z.N. des Straf- und Zivilklägers C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer). Am 26. Oktober 2018 teilte sie den Parteien mit, dass beabsichtigt werde, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten einzustellen. Den Parteien wurde Frist gesetzt, um weitere Beweisanträge zu stellen. Am 19. November 2018 stellte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, den Beweisantrag, es seien Dr. med. E.________ und med. pract.