6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerde- und Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit der geleisteten Sicherheit von CHF 2‘500.00 verrechnet.