___ GmbH eingeforderte Schuld nicht besteht. Das Obergericht des Kantons Bern trat am 22. Mai 2013 auf die dagegen erhobene Berufung nicht ein. Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist auch, dass der Beschwerdeführer die Anzeige gegen den Beschuldigten erst eingereicht hat, nachdem das Zivilgericht zum Schluss gekommen war, dass die von ihm gegen den Beschuldigten erhobene Schuld nicht besteht. Insgesamt drängen sich bei dieser Ausgangslage erneut Zweifel an der Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers auf.