In der Folge zahlte die M.________ als Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dem Beschwerdeführer die Reparaturrechnung für den LKW sowie die Kosten für das Ersatzfahrzeug in der Höhe von CHF 7'929.95 und leistete eine Zahlung von CHF 560.00 für Umtriebe und Spesen. Zuständig für die Schadensabwicklung bei der M.________ war E.________. In der Folge machte der Beschwerdeführer bei F.________ sowie der M.________ zusätzliche Forderungen geltend und reichte dazu mehrere Dokumente, u.a. Auftragsbestätigungen und Rechnungen, ein. Weil die M.