Das vom Beschwerdeführer gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wies die Verfahrensleitung am 16. Januar 2019 ebenfalls ab. Die Sicherheitsleistung konnte schliesslich am 23. Januar 2019 verbucht werden. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 31. Januar 2019 die Abweisung der Beschwerde. Auch der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beantragte am 4. März 2019 die Abweisung der Beschwerde,