Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffnete am 11. Dezember 2018 ein Beschwerdeverfahren und forderte den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen eine Sicherheit für allfällige Kosten und Entschädigungen in der Höhe von CHF 2‘500.00 zu leisten. Ein Gesuch des Beschwerdeführers um Erlass/Reduktion der Sicherheitsleistung wies die Verfahrensleitung am 20. Dezember 2018 ab. Die Frist zur Zahlung der Sicherheit wurde dem Beschwerdeführer bis am 24. Januar 2019 erstreckt. Das vom Beschwerdeführer gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wies die Verfahrensleitung am 16. Januar 2019 ebenfalls ab.