3. Es sei die Honorarnote von der angeblichen Rechtsvertretung zu unterbinden bzw. zu löschen. Dem Beschuldigten A.________ ist keine Entschädigung für die begangenen Straftatbestände auszurichten. 4. Die in das Recht gelegten Beweismittel sind als Beweis zu würdigen, nötigenfalls zu edieren. Verlangt wird eine ordentliche Beweiserhebung, Befragung der Täterschaft, Beschlagnahmung und HD bei E.________, A.________, F.________, G.________, H.________, I.________, J.________. Explizit vorbehalten sind weitere Beweisanträge.