Verlangt wird die Zurückweisung an die Vorinstanz und die Weiterführung der Strafanzeige gegen den Beschuldigten A.________, ansonsten sei eine ausserkantonale Strafuntersuchung durchzuführen. Auf die rechtsgenügend dargelegte und begründete Beschwerde ist einzutreten und gutzuheissen. 2. Aufgrund der massiven Befangenheit von D.________ und der Vorinstanz sei die Beurteilung dieser Strafrechtssache ausserkantonal zu lancieren.