Von einer haltlosen Anzeige kann bei dieser Sachlage keine Rede sein. Daran ändert nichts, dass er laut den vorgelegten Reiseunterlagen in Kreta in den Ferien gewesen sein will. Bei einer Missachtung eines gerichtlichen Verbots, die eine Busse von CHF 40.00 nach sich zieht, wird keine vorgängige Untersuchung zur Frage geführt, ob der Halter des Fahrzeugs tatsächlich der Führer war.