4. Der Beschwerdeführer bringt vor, die D.________ (Transportunternehmung) habe ihm eine Aufforderung zukommen lassen, CHF 40.00 «Parkgebühr» für am 15. Juni 2017 nicht korrekt bezahlte Parkgebühren zu bezahlen, oder sie werde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Dieses Schreiben habe er vernichtet. Am 19. Juli 2017 habe ihm die D.________ (Transportunternehmung) eine Mahnung gesandt, mit der erneuten Androhung einer Anzeige. Die D.________ (Transportunternehmung) habe bisher keine Beweise beibringen können, dass sein Fahrzeug zur besagten Zeit dort parkiert gewesen sei bzw. die Parkgebühren nicht