MONA in Trechsel/Pieth, Praxiskommentar StGB; 3. Aufl., Zürich/St. Gallen 2018, Art. 181 StGB N 11, m.w.H.). Vorliegend drohte die D.________ (Transportunternehmung) mit einer Anzeige wegen Wiederhandlung gegen ein gerichtliches Verbot durch Falschparkieren. Der Halter des falsch parkierten Fahrzeugs ist Herr B.________. Folglich erscheint diese angekündigte Strafanzeige nicht als völlig haltlos und das Verhalten der D.________ (Transportunternehmung) hat den Straftatbestand der Nötigung nicht erfüllt.