1. Mit Anzeige vom 11. November 2017 wurde der D.________ (Transportunternehmung) vorgeworfen, B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) durch Zusenden einer Zahlungserinnerung genötigt zu haben. Tatsächlich schickte der Kundenservice der D.________ (Transportunternehmung) ihm am 19. Juli 2017 eine Zahlungserinnerung für eine Parkgebühr von CHF 40.00 mit der Androhung, den Beschwerdeführer bei Nichtbezahlen anzuzeigen. A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ist «Verantwortlicher Kundenanliegen» bei der D.________ (Transportunternehmung).