EDI kommt bei Haschisch nicht zur Anwendung […]. (www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia- vista/geschaeft?AffairId=20185528). Im Übrigen ist die in der BetmVV-EDI vorgenommene Differenzierung auch nicht neu. Auch vor der Revision des BetmG (20. März 2008) wurde bereits zwischen Cannabisharz und den übrigen Bestandteilen der Cannabispflanze unterschieden. Cannabisharz fiel per se unter das BetmG.