Das Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen legt keinen THC-Grenzwert für die Verwendung von Cannabis fest und klassifiziert sowohl Cannabis als auch Cannabisharz als Betäubungsmittel. Der THC-Grenzwert zur Qualifikation als Betäubungsmittel wurde durch etliche Staaten auf der nationalen Ebene eingeführt, um die industrielle Nutzung von sogenanntem "Faserhanf" (Industriehanf) zu ermöglichen. Auch der Schweizer Grenzwert von 1 Prozent Gesamt-THC-Gehalt wurde insbesondere für die Nutzung von Industriehanf eingeführt. Aber auch für andere Zubereitungen aus Cannabis wie Extrakte und Tinkturen gilt der THC-Grenzwert.