Dies lässt sich zum einen der BetmVV-EDI selbst entnehmen, wird doch in deren Anhang 1 unter dem Eintrag «Haschisch» auf den Eintrag zu «Cannabisharz» und nicht auf den Eintrag zu «Cannabis» (mit der Gesamt-THC-Gehalt-Regelung von 1 %) verwiesen. Zum anderen hat auch der Bundesrat jüngst ausdrücklich die gewollte Differenzierung bestätigt. Seiner Antwort vom 24. September 2018 auf die Frage von Nationalrätin Verena Herzog vom 18. September 2018 kann dazu Folgendes entnommen werden: Das Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen legt keinen THC-Grenzwert für die Verwendung von Cannabis fest und klassifiziert sowohl Cannabis als auch Cannabisharz als Betäubungsmittel.