5 kation von Cannabisharz/Haschisch (offensichtlich) seine Kompetenz überschritten hätte, mit der Konsequenz, dass diese «THC-Gehalt unabhängige» Einstufung als gesetzwidrig zu bezeichnen wäre, was einer späteren Einziehung klarerweise entgegenstehen würde. Das EDI hat sich an nationale und internationale Vorgaben (insbesondere an das zuvor erwähnte Übereinkommen über psychotrope Stoffe [SR 0.812.121.02]) gehalten.