6B_644/2015 vom 20. Juli 2015 E. 2). Soweit ersichtlich haben sich jedoch weder das Bundesgericht noch die kantonalen Gerichte mit der Rechtmässigkeit der in Bezug auf Cannabisharz/Haschisch vorgenommenen Differenzierung auseinandergesetzt. Für die Beschwerdekammer bestehen keine Anhaltspunkte, dass das EDI betreffend Qualifi-