4 BetmVV-EDI). Diese ist Nachfolgerin der bis 30. Juni 2011 in Kraft gewesenen Betäubungsmittelverordnung (BetmV) und bezeichnet die kontrollierten Substanzen und bestimmt, welchen Kontrollmassnahmen sie unterliegen. Dazu hat das EDI diverse Verzeichnisse erfasst (Art. 3 Abs. 2 BetmKV). «Cannabis» betreffend fallen gemäss Anhang 1 der BetmVV-EDI