Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann sie im Strafverfahren berücksichtigt werden (dazu Urteil des Bundesgerichts 6B_1175/2014 vom 24. Juni 2015 E. 1.3.2 f.). 4.3 Der vom Beschwerdeführer vertretene Standpunkt, wonach die 1 % Gesamt-THC- Gehalt-Regelung für alle Bestandteile der Cannabispflanze und für daraus gewonnene Präparate gelten müsse, mit der Folge, dass es sich bei den beschlagnahmten Gegenständen nicht um verbotene Gegenstände handelt, ist vorliegend in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: