2 Gehalt-Regelung für alle Bestandteile der Cannabispflanze und für daraus gewonnene Präparate gelten müsse, unabhängig von Herstellungsverfahren und letztlicher Erscheinungsform. Sie sei somit auch für Haschisch anwendbar und zwar ungeachtet der Tatsache, dass das EDI auf Verordnungsebene Haschisch bzw. Cannabisharz von vorgenannter Regel ausgenommen habe. Bei den beschlagnahmten Produkten handle es sich daher um legale Produkte; sie seien deshalb herauszugeben.