SR 812.121.11]). Diese Gesamt-THC-Gehalt-Regelung von unter 1 % gilt auch für Cannabisextrakt, Cannabisöl und Cannabistinkturen sowie für Cannabissamen/Cannabisstecklinge für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von unter 1 %. Ausgenommen von dieser Regelung ist gemäss vorgenannter Verordnung das Cannabisharz (Haschisch). 3.2 Bei den von der Beschlagnahme betroffenen Gegenständen handelt es sich um Cannabisprodukte, die einen THC-Gehalt von weniger als 1 % aufweisen. Der Beschwerdeführer macht zusammengefasst geltend, dass die 1 % Gesamt-THC-