Mit Verfügung vom 22. November 2018 beschlagnahmte sie diverse Cannabisprodukte (Haschisch, Haschischöl und Pollinat), welche am 18. Juli 2018 bzw. am 6. August 2018 durch das Zollinspektorat Basel-Mulhouse und am 18. September 2018 durch die Kantonspolizei Bern anlässlich der Hausdurchsuchung in den Büroräumlichkeiten und Lagerräumen der Firma E.________ GmbH sichergestellt worden waren. Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 3. Dezember 2018 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern