Ist das Verfahren bzw. das Rechtsmittelverfahren abgeschlossen, steht Art. 29 Abs. 3 BV einer Kostenauflage nicht entgegen (siehe zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 6B_847/2017 vom 7. Februar 2018 E. 5; Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 243 vom 25. Juli 2017; Urteil des Bundesgerichts 6B_1144/2016 vom 15. Juni 2017 E. 1.3). 4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Das Gesuch um amtliche Verteidigung wird abgewiesen.