3 als zurückgezogen. Die angefochtene Verfügung erweist sich als rechtmässig. Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet und daher abzuweisen. Es steht dem Beschwerdeführer aber frei – wie von ihm selber angekündigt –, beim Regionalgericht innert Frist ein Wiederherstellungsgesuch zu stellen.