3. Die Beschwerde ist wie folgt begründet: Zwei Verfahren im Kanton Bern ist nicht Verhältnismässig und verursacht unnötigen Umtrieb und Kosten. Bei dem Saatgut das von mir abgegeben wurde, handelt es sich um das gleiche, wie in Bern Mittelland. Als Laie ohne Rechtsanwalt, ist es für mich sehr schwierig alle gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können. Werde beim Regionalgericht Oberland fristgerecht ein Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einreichen. Ich bin jederzeit bereit eine Rechtsbelehrung entgegen zu nehmen.