6. 6.1 Mit Blick auf die erhobenen Vorwürfe gegen die Beschuldigten 2 und 3 ist offensichtlich, dass Informationen betreffend die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Beschwerdeführer und den Beschuldigten 2 und 3 sowie insbesondere die Geschäftstätigkeit der beiden Beschuldigten zur Klärung ihrer strafrechtlichen Verantwortung von massgebender Bedeutung sind. Die beschlagnahmten Ordner enthalten nebst der Buchhaltung für die Jahre 2016 bis 2018 auch Aufzeichnungen zu «Telefon Personal» und zum Inkassobüro. Der Beschwerdeführer gab selber an, dass sich auf dem Computer geschäftliche Daten befinden.