Die verspätete Zustellung hinderte ihn auch nicht an der Anfechtung der Beschlagnahme. Eine Verletzung von Parteirechten ist nicht ersichtlich, ebenso wenig eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Aus der Beschlagnahmeverfügung ergibt sich, wegen welcher Tatbestände und gegen wen das Strafverfahren geführt wird und welche Gegenstände aus welchem Grund beschlagnahmt wurden. Die Beschlagnahmeverfügung wurde dem Beschwerdeführer zusammen mit der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 19. November 2018 zur Frage der Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände durch das Zwangsmassnahmengericht eröffnet.