Am 12. Oktober 2018 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft die acht Ordner und den Computer, ebenfalls unter Bezug auf alle drei Verfahren. Gleichentags beantragte sie beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Em- mental-Oberaargau (nachfolgend Zwangsmassnahmengericht) die Entsiegelung der Unterlagen und des Computers. Das Zwangsmassnahmengericht hob am 12. November 2018 die Siegelung der acht Ordner auf. Die Siegelung des Computers wurde insoweit aufgehoben, als es sich nicht um Korrespondenz des Beschwerdeführers mit seiner Verteidigung handelt.