Am 14. Juni 2018 dehnte die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf den Beschuldigten 2 und den Beschuldigten 3 aus. Am 4. Oktober 2018 führte sie unter Bezug auf alle drei Verfahren am Sitz der Einzelunternehmung des Beschwerdeführers und an dessen Privatadresse eine Hausdurchsuchung durch. Am Geschäftsdomizil wurden acht Ordner und ein Computer sichergestellt. Der Beschwerdeführer verlangte umgehend die Siegelung sämtlicher sichergestellter Aufzeichnungen. Am 12. Oktober 2018 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft die acht Ordner und den Computer, ebenfalls unter Bezug auf alle drei Verfahren.