1. Am 6. Dezember 2017 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl gegen den damals Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen mehrfacher versuchter Nötigung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie wegen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 11. Dezember 2017 Einsprache. Die Begründung erfolgte am 22. Februar 2018. Am 14. Juni 2018 dehnte die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf den Beschuldigten 2 und den Beschuldigten 3 aus.