2 onalgericht habe die Aussagen des Gesuchstellers bereits als teilweise widersprüchlich qualifiziert. 3.2 Dem hält der Gesuchsgegner entgegen, dass die Ausführungen im Dispositiv nichts über eine allfällige strafrechtliche Mitverantwortung des Gesuchstellers (in subjektiver Hinsicht) aussagen würden. Im Dispositiv werde lediglich ausgedrückt, dass der Gesuchsteller Drogengeld entgegen genommen habe. Eine strafrechtliche Verantwortung werde dem Gesuchsteller erst in der nun vorliegenden Anklageschrift vom 9. November 2018 vorgeworfen.