Am 30. Oktober 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung, Unterdrückung von Urkunden, Amtsmissbrauchs sowie Urkundenfälschung im Amt nicht an die Hand. Dagegen reichte der Strafkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 29. November 2018 Beschwerde ein und beantragte sinngemäss die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten sowie die damalige Verfahrensleitung.